Wildernde Hunde

Quelle: www.outfox-world.de
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Der Hals des Rehkitz ist zerbissen, am Bauch klafft eine grosse Wunde. Es ist kein schönes Bild, welches sich dem Jagdaufseher bietet, wenn Hunde jagen. So auch am 21. Juli 2007 als ihm zwei wildernde Hunde beim Reissen eines Rehkitzes gemeldet wurden. Dies ist leider kein Einzelfall, wie aus der Fallwild Statistik des Kantons Zürich entnommen werden kann. In dieser werden pro Jahr rund 150 Rehe erfasst, welche durch wildernde Hunde gerissen werden. Es besteht jedoch eine sehr hohe Dunkelziffer. Vielfach wird Rehwild durch wildernde Hunde über Strassen gehetzt und dabei von vorbeifahrenden Autos erfasst oder es springt auf der Flucht in irgendwelche Zäune und kommt dabei um. Im Frühjahr sind die trächtigen Rehgeissen meist viel zu träge und haben deshalb kaum eine Chance, wildernden Hunden zu entkommen. Nach dem Setzen im Frühsommer sind die Rehkitze noch nicht so schnell und haben deshalb auch keine Chance, den Angreifern zu entkommen. Im Winter leben die meisten Wildtiere von den Futterreserven, die sie sich im Herbst angefressen haben und versuchen deshalb, um gut über den Winter zu kommen, möglichst wenig Energie zu verbrauchen. Wenn das Rehwild in dieser Jahreszeit durch einen Hund gehetzt wird, benötigt es deshalb meistens mehr Energie, als es im Moment überhaupt vorrätig hat. Da braucht es vielfach gar keinen Biss des Hundes mehr. Selbst wenn der Hund nach einer gewissen Zeit von der Hatz ablässt, kann das Reh dermassen geschwächt sein, dass es nach dem schnellen und für ihn überaus stressigen Lauf an Erschöpfung stirbt. Die Glattfelder Jagdgesellschaften beobachten immer wieder Hunde, welche in ihren Revieren Wildtiere hetzen und appellieren deshalb an die Hundehalterinnen und Hundehalter, ihre Verantwortung wahrzunehmen und ihre Tiere nur dann von der Leine zu lassen, wenn keine Gefahr für die Wildtiere besteht. Denn gegen den natürlichen Jagdtrieb eines Hundes kann die Hundehalterin oder der Hundehalter fast nichts machen. Gefährdete Gebiete sind Wälder, Waldränder, Wiesen in Waldnähe und, je nach Umgebung, auch Hecken und Feldgehölze. In solchen Gebieten sollte der Hundehalter seinen Hund stets unter Kontrolle halten. Es empfiehlt sich, den Hund generell an der Leine zu führen. Dies gilt ganz speziell im Frühjahr, im Frühsommer wie auch im Winter. Meistens stossen die Jäger mit ihren Bitten bei den Hundehaltern auf Verständnis und sie nehmen ihre Hunde an die Leine. Manche wollen sich jedoch beim täglichen Spaziergang nicht einschränken und riskieren damit nicht nur ein Bussgeld, sondern auch das Leben ihres Hundes. In unseren Revieren kreuzen viele Strassen sowie die Eisenbahn die Wälder, Wiesen und Felder. Bei der Hatz des Rehwildes kann es somit leicht passieren, dass der Hund von einem Auto erfasst wird. An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass fehlbare Hundebesitzer gemäss kantonalem Jagdgesetz mit Bussen bis 20'000 Franken rechnen müssen, wenn sie ihre Tiere vorsätzlich oder fahrlässig jagen lassen. Die beiden am 21. Juli 2007 beobachteten Hunde waren der Jagdgesellschaft bekannt und die Hundehalter wurden angezeigt.