Schaden im Maisfeld

Auf diesem Bild sieht man den Ausschnitt eines Massiven Wildschadens verursacht durch Wildschweine in einem Maisfeld.

Mangelhafte Einzäunung

Draht ist mit der Maispflanze hochgewachsen, da kein Unterhalt statt fand.
Draht ist mit der Maispflanze hochgewachsen, da kein Unterhalt statt fand.
Draht komplett im Gras eingewachsen weil kein Unterhalt statt fand.
Draht komplett im Gras eingewachsen weil kein Unterhalt statt fand.

Da wir schon frühzeitig erkannt haben, dass die Wildschweine in dieses Feld gehen, haben wir von der Landwirtin verlangt, dass das Feld mittels eines Viehhüters eingezäunt werden muss. Das Zaunmaterial wird den Landwirten durch den Wildschadenfonds bezahlt, dieses muss dann dafür 8 Jahre ausschliesslich zum Schutz der Kulturen verwendet werden. In diesem Fall hat die Landwirtin das Feld auch wie von uns verlangt frühzeitig eingezäunt, leider fand aber der Unterhalt des Zaunes nicht statt, weshalb der Zaun keine Funktion mehr hatte. Wildschäden müssen vor der Ernte durch die Jagdgesellschaft und einem Wildschadenexperten abgeschätzt werden. Dem Landwirt wird dann der Schaden vergütet. Die Vergütung ist im Falle von Wildschweinschäden so geregelt, dass 80% des Schadens durch den Wildschadenfonds und 20% von der Jagdgesellschaft bezahlt werden. Im vorliegenden Fall wurde eine Kürzung der Schadensumme vorgenommen, da der Zaun infolge des mangelhaften Unterhalts seine Funktion nicht mehr erfüllt hat.